Medienrecht

Das Medienrecht regelt die Kommunikation von geistigen Inhalten und Information, insbesondere durch die klassischen Medien und das Internet. Das Medienrecht gilt aber auch für andere Informationsanbieter.

Das aktuelle Medienrecht hat sich aus dem Recht der klassischen Medien (Presse, Verlage, Rundfunk, Film) entwickelt. Neue Informationstechnologien und Geschäftsmodelle im Internet haben das Medienrecht wirtschaftlich noch wichtiger gemacht und zu der rasanten Rechtsentwicklung im Medienrecht beigetragen.

Ein großer Bereich des Medienrechts ist das Äußerungsrecht. Hier geht es um Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und aktuell um die Grenzen von Äußerungen im Internet und den Auswirkungen verbotener Äußerungen im Netz. Laut BGH umfasst der Beseitigungsanspruch bei der Behauptung falscher Tatsachen auch, dass auf die Löschung auf Drittseiten im Internet hingewirkt wird.

Neben medienspezifischen Regelungen, wie den Landespressegesetzen, dem Rundfunkrecht oder dem Telekommunikationsgesetz umfasst das Medienrecht alle Rechtsgebiete, die einen Bezug zu den Medien haben:

Rechtsberatung im Medienrecht

  • Beratung zu Urheberrechten und presserechtlichen Fragen
  • Vertretung bei medienbezogenen Straftaten im Ermittlungsverfahren
  • Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild insbesondere in Presse und Internet
  • Beratung zu Bewertungsportalen im Internet (z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen); Rechtsschutz gegen falsche und ehrverletzende Bewertungen

FAQs – Häufig gestellte Fragen im Medienrecht

1. Gilt der Urheberrechtsschutz auch in sozialen Netzwerken?

Das Facebook- Profil wird häufig mit Fotos, Texten oder YouTube-Videos versehen. Werden diese Inhalte aber einfach aus dem Internet kopiert, verletzt man in der Regel fremde Urheberrechte und setzt sich Ansprüchen der Rechteinhaber aus. Z.B. wegen Nutzung fremder Fotos oder Texte bei Facebook wird auch abgemahnt.

Problematisch ist aber auch das Einstellen eigener oder legal erworbener Inhalte. Facebook lässt sich in seinen Nutzungsbedingungen ein Recht einräumen, die Inhalte weitgehend zu nutzen.

2. Welche rechtlichen Fallen drohen bei Facebook & Co?

Die sozialen Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Neben der Verletzung fremder Urheberrechte durch Kopieren fremder Fotos, Texte oder Bilder drohen viele weitere Fallen: So darf man nicht einfach ein Bild eines anderen posten. Das wäre eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Auch Beleidigungen sind – wie im richtigen Leben – meist nicht erlaubt.

Probleme mit dem Datenschutz bekommt man, wenn man durch Adressbuchabgleich die E-Mail-Adressen Dritter an Facebook weiterleitet. Freundschaftseinladungen können nach dem Wettbewerbsrecht verbotene Werbenachrichten sein.

Auch in den sozialen Netzwerken braucht ein gewerblicher Anbieter ein Impressum. Hier drohen sonst ebenfalls Abmahnungen.

3. Welche Regelungen des Strafrechts und des Zivilrechts sind im Medienrecht wichtig?

Die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete sind das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, Werberecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch die besondere Persönlichkeitsrechte, wie das Recht am eigenen Bild oder das Namensrecht. Die verschiedenen Bereiche des Internetrechts (z. B. Impressum, Datenschutz) spielen nicht nur für die digitalen Medien, sondern für alle gewerblichen Nutzer, eine wichtige Rolle.

Im Medienstrafrecht geht es um Beleidigung und üble Nachrede, aber auch um spezielle Straftatbestände, aber auch spezielle Rechtfertigungsgründe, wie § 193 StGB oder besondere Zeugnisverweigerungsrechte für Journalisten in Strafverfahren.

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