Onlinerecht

Onlinerecht ist ein Teil des Internetrechts oder wird als Synonym für das Internetrecht verwendet.

Im Rahmen des Wettbewerbsrechts umfasst das Onlinerecht alle rechtlichen Vorgaben, die ein gewerblicher Betreiber von Online-Angeboten beachten muss. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen ist ein Wettbewerbsverstoß und kann von Wettbewerbern und Verbänden abgemahnt werden. Auch Behörden können eingreifen und Strafen verhängen.

Beratung vom Anwalt im Onlinerecht

  • Prüfung Ihres Onlineauftritts oder Online-Shops und Ihrer AGB zum Schutz vor Abmahnungen – vom richtigen Domainnamen bis zum rechtssicheren Impressum (E-Commerce Beratung)
  • Überprüfung von Pflichtangaben nach Telemediengesetz TMG, Rundfunkstaatsvertrag RStV, Gewerbeordnung, Preisangabenverordnung PAngV etc.
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen von Wettbewerbern, Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale wegen Wettbewerbsverstößen, Urheberrechts – oder Markenverletzung
  • Vertretung gegenüber Behörden z. B. wegen CE- Kennzeichen
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter durch Vorträge und Seminare zum Internetrecht

FAQ – Häufige Fragen im Onlinerecht

1. Welche Informationen müssen immer im Onlineauftritt sein?

Auch wenn man über eine Internetseite nichts verkauft, hat man Informationspflichten. Dies gilt auch für andere Online-Auftritte wie Facebook oder Google+.

Mindestinformation ist ein Impressum. Jeder muss in seinem Online-Angebot ein Impressum haben. Die Einzelheiten sind in § 5 Telemediengesetz (TMG), § 55 II Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und – für Fernabsatzverträge – in Artikel 246 § 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) geregelt.

Bestimmte Berufsgruppen müssen die Dienstleistungsverordnung beachten und darüber bestimmte Angaben etwa zur Berufshaftpflichtversicherung vorhalten.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, muss der Internetauftritt eine Datenschutzerklärung enthalten. Notwendig sind auch Informationen, wenn Social Media- Plug-Ins verwendet werden. Das betrifft insbesondere Google „+1“ und das Facebook-Plugin.

Werden Tracking Tools wie google analytics oder etracker verwendet, muss darüber ebenfalls informiert werden.

2. Welche Informationen müssen in einem Onlineshop gegeben werden?

Insbesondere bei Geschäften mit Verbrauchern im Internet gibt es besondere Pflichten, insbesondere Informationspflichten. Aber nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmern als Käufer bestehen im elektronischen Geschäftsverkehr Informationspflichten. Wenn Informationspflichten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gegeben werden müssen, spricht das Gesetz von „Kunden“.

Verschiedene Informationen müssen dem Kunden rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung gegeben werden. Dies betrifft gegenüber Verbrauchern insbesondere die Widerrufsbelehrung – die Informationen über das Widerrufsrecht, Informationen über die Ware, den Vertragsschluss und die gesamten Kosten.

Zu beachten sind auch die Pflichten der Preisangabenverordnung. So muss gegenüber Verbrauchern immer der Gesamtpreis inklusive der Mehrwertsteuer angegeben werden. Bei Verkauf von Waren, die nach Gewicht, Volumen oder Länge/Fläche verkauft werden, muss zusätzlich noch in unmittelbarer Nähe des Endpreises der Grundpreis angegeben werden.

3. Was passiert, wenn die erforderlichen Informationen nicht auf der Internetseite stehen?

Die unangenehmsten Folgen fehlender Informationen sind Abmahnungen von Konkurrenten, oder Verbänden wie der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale. Ein Verstoß gegen gesetzliche Pflichten ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (UWG) und kann abgemahnt werden. Außergerichtlich kann der in der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch nur durch eine Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Da man in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe versprechen muss und im Internet neue Verletzungen noch leichter passieren, ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und wenn ja in welcher Form.

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