Internet Sweep – EU-weite Marktüberwachungsaktion durch Justizministerium, Verbraucherzentrale und Wettbewerbszentrale
Das Justizministerium und der Verbraucherschutz/Wettbewerbszentrale prüften die Einhaltung von Informationspflichten im grenzüberschreitenden Online-Handel. In der am 1.6.2015 abgegebenen Presseerklärung ist von zahlreichen Verstößen die Rede.
An der Aktion zur Überprüfung von über 400 in- und ausländischen Websites mit Fokus auf dem Vertrieb elektronischer Geräte, waren neben dem Justizministerium auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beteiligt.
Ziel sei es gewesen, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit den Regelungen zur Umsetzung der 2014 in Kraft getretenen Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen.
Der EU Internet Sweep (deutsch für: fegen/ausfegen) ist eine von der EU-Kommission koordinierte Aktion zur Durchsetzung von Verbraucherrechten bei Online-Geschäften von Behörden und Verbraucherverbänden und Wettbewerbsverbänden.
Bei zahlreichen untersuchten Websites seien Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen wie Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistungen bei Produktmängeln in den Onlineshops festgestellt worden. Die zuständigen Behörden der jeweiligen EU-Mitgliedsländer seien aufgefordert worden, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Verstöße unverzüglich abzustellen. Einige Verfahren hätten bereits erfolgreich abgeschlossen werden können, andere würden vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.
Fazit: Onlineshops unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen. Lassen Sie sich beraten, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtstipps und Urteile