Verhalten bei Abmahnung

Haben Sie ein Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, brauchen Sie schnell professionelle Hilfe. Nach einem Abmahnschreiben verhalten sich die Angeschriebenen oft falsch.  Das kann teuer werden.

Die ersten Maßnahmen sollten daher sein, sich selbst kurz im Internet über die Rechtslage zu informieren und dann zum Anwalt zu gehen.

Wir beraten Sie, wie Sie sich richtig verhalten und das Problem kostengünstig lösen können und nicht unnötige Vertragsstrafen riskieren.

Was sollten Sie nach Erhalt der Abmahnung tun?

1. Bewahren Sie Ruhe und atmen Sie tief durch. Es ist ein lösbares Problem.

2. Dann notieren Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist.

3. Anschließend rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin. Häufig werden Abmahnungen zum Wochenende verschickt, dann beraten wir Sie in der Regel noch am Montag.

Reicht die gesetzte Frist nicht aus, weil bei Ihnen aus wichtigen Gründen keine zeitnahe Beratung möglich ist, schreiben Sie den Abmahner an und bitten um Fristverlängerung. Wenn Sie einen Termin vereinbaren und es wird mit der Frist knapp, schicken wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben gerne vorab zu.

Was sollten Sie nach Erhalt der Abmahnung keinesfalls tun?

1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Das kann alles noch viel teurer machen.

2. Glauben Sie nicht alles, was im Internet über Erfahrungen mit Abmahnungen geschrieben wird. Manches stimmt schlicht nicht oder ist veraltet.

3. Geben Sie nicht selbst ohne anwaltliche Beratung irgendwelche Erklärungen gegenüber der abmahnenden Kanzlei ab oder rufen dort an. Das kann schnell schiefgehen.

Warum sollten Sie einen Anwalt beauftragen?

1. Nach unserer Erfahrung ist die Unsicherheit nach Erhalt einer Abmahnung häufig sehr groß. Unsicherheit macht Angst. Diese Angst können wir Ihnen mit unserer ausführlichen Beratung nehmen. Wenn Sie nach der Beratung die Rechtslage kennen und wissen, welche Lösungen es gibt, verliert eine solche Abmahnung schnell ihren Schrecken. Dann kann man sich auf die Lösung konzentrieren.

2. Die häufig beiliegende Unterlassungserklärung ist nicht in Ihrem Interesse, sondern im Interesse des Abmahnenden formuliert. Wenn man eine Unterlassungserklärung abgibt, gibt es einiges zu beachten. Wir formulieren die Unterlassungserklärung für Sie.

Gerade bei Verletzungen von Rechten im Internet ist es darüber hinaus wichtig, dafür zu sorgen, dass Sie nicht gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Hier gibt es weitgehende Pflichten! Dazu beraten wir Sie.

Wie man mit einer unbedacht unterschriebenen Unterlassungserklärung und Fehlern nach Abgabe der Unterlassungserklärung 25.000 Euro (!) an den Abmahner zahlt, zeigt ein aktuelles BGH-Urteil.

3. Auch wenn man sich nicht in einem Gerichtsverfahren streiten will: Die geforderten Beträge (für Schadensersatz und Anwaltskosten) lassen sich reduzieren. Dabei helfen wir Ihnen.

Warum sollten Sie zu uns kommen?

  1. Sie erhalten schnell einen Termin.
  2. Wir beraten Sie ausführlich vor Ort. Wir bieten bewusst keine bundesweite Beratung an, da wir den persönlichen Kontakt für wichtig halten.
  3. Wir nehmen uns für die Beratung soviel Zeit, bis Ihre Fragen beantwortet sind. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage und besprechen die möglichen Reaktionen.

Und wenn sich der erste Schreck nach der Abmahnung gelegt hat, empfehlen wir den Song von

Friedemann Weise — Abmahnanwalt (2013), bei YouTube zu finden unter
https://www.youtube.com/watch?v=w0tJ9tD28Do

Wir hoffen, dass Sie jetzt herzhaft lachen und dass dieser Song Sie wieder etwas mit dem Thema Abmahnung versöhnt.

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