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6. Februar 2020 Urheberrecht – Ein Streit kann mit Abmahnungen günstig geklärt werden

Sobald es Streit in den Bereichen Internet-, Urheber- oder Medienrecht oder im gewerblichen Rechtsschutz gibt, spielen Abmahnungen eine große Rolle. Mit der Abmahnung kann ein Streit geklärt werden, ohne dass man vor Gericht ziehen und Gerichtskosten zahlen muss. Die Abmahnung bietet für beide Seiten Vorteile.

Eine Abmahnung kann die Rechtsverletzung beseitigen

Wer sich in seinem Recht verletzt sieht, kann den möglichen Verursacher abmahnen. In einer Abmahnung wird der Verursacher aufsein Fehlverhalten und rechtliche Folgen hingewiesen. Oft beendet der Verursacher daraufhin die Rechtsverletzung. So erspart die Abmahnung den Weg zum Gericht. Die Anwaltskosten können mit der Abmahnung vom Verursacher gefordert werden.

Praxistipp: Bevor man den Weg zu Gericht geht, sollte man die Rechtsverletzer abmahnen. Das hängt mit den Gerichtskosten zusammen. Es besteht die Gefahr, dass der Kläger sie tragen muss, wenn er nicht vor Klageerhebung abmahnt.

Abmahnung als geringeres Übel für den Abgemahnten

Erhält man eine Abmahnung, ist das nie erfreulich. Gegenüber anderen Möglichkeiten, wie etwa einer Klage, ist die Abmahnung dennoch ein günstiges Mittel. Man erspart sich Gerichtskosten und zahlt in der Regel nur die Abmahnkosten[, wenn man nicht durch mangelnde Sorgfalt oder gar absichtlich die Rechte des anderen verletzt hat]. Die Abmahnung ist oft mit einer Unterlassungs- oder Unterwerfungserklärung verbunden. Wenn man diese unterschreibt, kann man von anderen Betroffenen nicht mehr erfolgreich auf Unterlassung verklagt werden.

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie laden ein Portraitbild ins Internet, welches Sie nicht gemacht haben. Sie können zum einen von der abgebildeten Person abgemahnt werden, aber auch vom Fotografen. Beide können Rechte an dem Bild haben, die durch das Hochladen ins Web verletzt werden. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dann können Sie weder von dem Fotografen, noch der portraitierten Person erfolgreich auf Unterlassung verklagt werden.

Zum Beispiel kann eine Abmahnung versendet werden, obwohl der Abgemahnte nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Dann ist die Abmahnung unberechtigt. Oft lässt sich erst nach einer
sorgfaltigen Prüfung des einzelnen Falls sagen, ob gegen das Gesetz verstoßen wurde, oder nicht.

Praxistipp: Eine Abmahnung sollte man dennoch nicht blind unterschreiben. Sie kann unberechtigt oder unwirksam sein.
Fallstricke bei der Abmahnung /Unberechtigte Abmahnung
Damit eine Abmahnung auch wirksam ist, müssen etliche Dinge beachtet werden.

Unwirksame Abmahnungen bei Rechtsmissbrauch

Auch in anderen Fällen kann die Abmahnung unwirksam sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Lesen Sie nachfolgend, wann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist und wie sie darauf reagieren können. https://www.urheberrecht-leipzig.de/26-april-2017-rechtsmissbraeuchliche-abmahnung

Fazit: Abmahnungen sind ein kostengünstiges und einfaches Mittel, um Streitigkeiten beizulegen. Dennoch muss man vieles beachten, damit Abmahnungen rechtmäßig sind. Ich schaue mir gern ihre Abmahnung an und berate Sie, wie Sie am besten reagieren können. Wenn Sie sich in Ihrem Recht verletzt sehen, helfe ich Ihnen bei der Formulierung einer Abmahnung.


Ihr Ansprechpartner bei Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Alexander Grundmann
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtstipps und Urteile

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