Warum zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?
Fachanwalt wird man, wenn man besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Aktuell gibt es 20 verschiedene Fachanwaltschaften. Eine davon ist der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Stand 1. Januar 2012 gab es in Deutschland laut Bundesrechtsanwaltskammer 193 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. In Sachsen gibt es derzeit nur 7 Medienrechts-Fachanwälte.
Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hat besondere Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in diesen Rechtsbereichen. Besondere Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht sind für folgende Bereichen nachzuweisen:
- Urheberrecht und Recht der Wahrnehmungsgesellschaften (GEMA, VG Wort ect.), Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
- Verlagsrecht / Musikverlagsrecht,
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung (Presserecht)
- Rundfunkrecht,
- Wettbewerbsrecht und Titelschutz,
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
- Besonderheiten des Prozessrechts im Urheber- und Medienrecht
Wie wird und bleibt man Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?
Zuerst muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang mit 3 Klausuren erfolgreich abschließen. Rechtsanwalt Grundmann hat den Fachanwaltslehrgang bei der Deutschen Anwaltsakademie absolviert und die drei Klausuren erfolgreich bestanden. Dann muss der Anwalt mindestens 80 Fälle im Urheber- und Medienrecht in drei Jahren nachweisen.
Schließlich wird der Fachanwaltstitel von der Rechtsanwaltskammer verliehen.
Rechtsanwalt Grundmann hält das Fachwissen zu den Gebieten des Urheber- und Medienrechts durch regelmäßige Weiterbildung und den regen Austausch mit Kollegen aktuell.