Rechtsblog

15. 2. 2016 – Beleidigung OBM Leipzig auf Facebook- Seite von LEGIDA – Geldstrafe 1380 Euro

Leipziger OBM wehrt sich durch Strafanzeige gegen Beleidigung bei Facebook

„Dieses Pack gehört gesteinigt und an die Wand gestellt. Allen voran diese erbärmliche Drecksau von OB Jung, dieser Voll-Assi.“ Das war der Kommentar, den ein  Meuselwitzer (das ist ein paar Kilometer außerhalb von Leipzig)  am 8. Mai 2015 auf der Seite des LEGIDA-Bündnisses bei Facebook veröffentlichte.

Die Vorfälle im Zusammenhang mit Beleidigungen insbesondere auf sozialen Netzwerken gegen den Oberbürgermeister Jung häuften sich, so dass er konsequent immer Strafanzeige erstattet.

Nachdem der Oberbürgermeister Burkhard Jung auch hier einen Strafantrag gestellt hatte, wurde „Sandro B.“ von der Kripo vernommen. Dabei räumte er den Tatvorwurf ein und entschuldigte sich via Facebook auch beim Leipziger Oberbürgermeister. Aufgrund des Geständnisses erging im Oktober 2015 ein Strafbefehl: 60 Tagessätze a 23 Euro -Die Tagessätze bei der Geldstrafe werden nach dem Einkommen bemessen.

Amtsgericht Leipzig verhandelt über die Beleidigung

Damit war der Mann aber dann doch nicht einverstanden.  Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und so kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dabei stritt der Mann überraschenderweise den Kommentar ab. Sein Facebook-Account sei gehackt worden. Aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen schenkte das Gericht ihm jedoch keinen Glauben. Er hatte schon mal Polizisten beleidigt, wofür ihn das Amtsgericht Altenburg verurteilte.

Freundlicherweise machte ihn die Richterin darauf aufmerksam, dass ein Urteil eine höhere Strafe mit sich bringen könnte. Aus dem Grund zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück und akzeptierte die Strafe in Höhe von 1380,00 Euro.

Quelle: Leipziger Volkszeitung – Online vom 25. Januar 2016  http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Ueber-1300-Euro-Strafe-nach-Facebook-Beleidigungen-gegen-OB-Jung, aktualisierter Abruf am 15. Februar 2016

Fazit: Auch die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum. Gegen Beleidigungen und Bedrohungen kann man sich zivilrechtlich durch eine Abmahnung und strafrechtlich durch eine Strafanzeige wehren. Insbesondere bei sozialen Medien, bei denen nicht klar ist, wer der Verfasser ist, kann ein Strafverfahren sinnvoll sein, um an die Daten des Verfassers zu kommen.

Rechtsanwalt Alexander Grundmann
Fachanwalt für Urheberrecht/Medienrecht Leipzig

Rechtstipps und Urteile

↑ Zurück zum Seitenanfang