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18. 9. 2015 – Fotoabmahnung durch die Kanzlei Schlösser

Wer ist Rechtsanwalt Schlösser?

Die Kanzlei Schlösser sitzt in Erfurt und hat sich auf Urheberrecht und die Abmahnung der unberechtigten Verwendung von Fotos und Bildern, insbesondere im Internet, spezialisiert.

Wen vertritt Rechtsanwalt Schlösser in seinen Fotoabmahnungen?

Rechtsanwalt Sascha Schlösser vertritt in seinen Abmahnungen  vor allem Fotografen, die ihre Bilder über die Internetseite www.pilxelio.de, www.aboutpixel.de und www.fotolia.de zur Nutzung bereitstellen. Dabei werden auf diesen Seiten die Fotos zumeist kostenlos oder sehr günstig angeboten.

Die Nutzer vergessen oder verkennen aber das Recht der Urheber auf Namensnennung nach § 13 UrhG. Auf dieses Recht der Urheber wird durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fotoagenturen hingewiesen. Wenn die Fotografen nicht namentlich erwähnt werden, werden die Urheberrechte verletzt. Nach der Argumentation dieser Fotografen entfällt durch die fehlende Namensnennung sogar das Nutzungsrecht. Die Nutzung ist dann eine Urheberrechtsverletzung. Diese Urheberrechtsverletzungen mahnt Rechtsanwalt Schlösser ab.

Die von Rechtsanwalt Schlösser vor allem vertretenen Fotografen sind:

Benjamin Thorn
Peter Smola
Stefan Schmidt
Sven Brentrup

Was beinhalten die Abmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser?

In den Foto-Abmahnungen von Herrn Rechtsanwalt Schlösser werden Sie zunächst auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen. In der Abmahnung wird Ihnen auf vielen Seiten erklärt, welche Urheberrecht Sie inwieweit verletzt haben. Herr Rechtsanwalt Schlösser belegt in seinen Schreiben vieles mit Gerichtsentscheidungen zum Thema Fotoabmahnung. Lassen Sie sich dadurch jedoch nicht verunsichern.

Die Fotoabmahnung enthält regelmäßig den Hinweis darauf, dass er Sie vor der Wahrnehmung gerichtlicher Schritte abmahnen muss. Des Weiteren erklärt er Ihnen die Notwendigkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung derFotoabmahnung

Der Abmahnung ist immer eine vorgefertigte Unterlassungserklärung angehängt. Diese sollten Sie nicht unterschreiben. Lassen Sie sich erst anwaltlich beraten, bevor Sie handeln. Lassen Sie Ihren Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, in der Sie rechtlich besser gestellt sind, als in der vorgefertigten Unterlassungserklärung. Zudem müssen Sie die Handlungspflichten aus der Unterlassungserklärung kennen, um keine Vertragsstrafe zu riskieren. Eine vorschnell abgegebene Unterlassungserklärung kann sehr teuer werden.

Der anfallende Schadensersatz aufgrund unberechtigter Fotonutzung

Die Fotoabmahnungen von Rechtsanwalt Schlösser enthalten regelmäßig sehr hohe Forderungen zur Zahlung eines Schadensersatzes. Er verlangt für die Nutzung von Fotos, die normalerweise nur wenige Cent kosten, ca. 500 bis 1.500 €. Diese Angaben entsprechen der Vergütung von Berufsfotografen. Inwieweit aber die Fotos der Datenbanken von Berufsfotografen gemacht wurden ist nicht geklärt und muss im Einzelfall beurteilt werden.Auf die genannten Kosten wird meist noch ein sogenannter Verletzerzuschlag berechnet. Dieser kann bis zu 100% der Nutzungskosten betragen. Der Verletzerzuschlage wird dafür berechnet, dass der Urheber auf der Webseite nicht als Urheber des Fotos benannt wurde. Des Weiteren legt der zur Berechnung seiner Anwaltskosten Streitwerte im Bereich von 6.000 bis 10.000 € zu Grunde, sodass auf die Schadensersatzkosten nochmals bis zu ca. 850 € Anwaltskosten hinzukommen.

Lassen Sie die benannten Forderungen, insbesondere Schadenersatzkosten, bzw. Lizenzgebühren, daher vor der Zahlung überprüfen. Nicht in jedem Fallen werden so hohe Kosten tatsächlich fällig.

Nehmen Sie eine Fotoabmahnung immer ernst, aber brechen Sie nicht in Panik aus und lassen sich beraten.

 

Alexander Grundmann, Leipzig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

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