Rechtsblog

21. 3. 2016 – Haftet ein Webdesigner oder eine Werbeagentur für Rechtsverletzungen und Abmahnungen

Werbeagentur haftet für Abmahnkosten des Kunden

Eine Werbung kann gegen viele Vorschriften verstoßen, etwa Markenrecht oder Urheberrechte berühren oder Regelungen des Wettbewerbsrechts verletzen. Wird die Werbung von Medienagenturen oder Webdesignern konzipiert stellt sich die Frage, ob auch diese für mögliche Rechtsverstöße haften müssen.

Für Agenturen kann eine solche Haftung, etwa für Abmahnkosten, die der Kunde bezahlen muss oder gar ein Gerichtsverfahren, sehr teuer werden.

Da Rechtsberatung nur von Anwälten erbracht werden darf, würde man sicher nach dem Bauchgefühl denken, dass eine Agentur dann auch nicht für die Folgen von Rechtsverletzungen haften muss. Die Gerichte sehen das aber anders.

Rechtswidrige Werbung ist fehlerhaft – Haftung der Agentur

Diese Frage hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Jahr 2003 entschieden (Urteil vom 13.03.2003, Az.: 5 U 39/02). Demnach gilt der Grundsatz, dass eine von einer Werbeagentur konzipierte Werbemaßnahme fehlerhaft ist, wenn sie gegen Gesetzesvorschriften verstößt. Denn wenn zum Beispiel ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, darf der Auftraggeber die Werbung nicht verwenden, was die Tauglichkeit der Leistung der Werbeagentur gänzlich aufhebt.

Dass die von der Werbeagentur konzipierte Werbemaßnahme rechtmäßig sein muss, muss in der Folge nicht extra vertraglich vereinbart werden, sondern ergibt sich bereits aus der fehlenden Eignung für die gewöhnliche Verwendung.

Die Lösung: Haftungsausschluss für fehlerhafte Werbung

Damit keine Haftung besteht, muss diese somit ausdrücklich zwischen den Parteien ausgeschlossen worden sein. Es sollte geregelt werden, dass der Kunde für die rechtliche Prüfung zuständig ist.

Nach dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 04.02.2011, Az.: 19 U 109/10) kann aber auch in besonderen Ausnahmefällen eine Haftung ausgeschlossen sein, etwa wenn ein nur sehr geringes Budget vereinbart wurde.

Fazit: Da eine Werbeagentur grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit der Werbemaßnahme haftet, kann eine Haftung nur dann sicher ausgeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Lassen Sie sich zu Ihren Angeboten oder Ihren AGB beraten.

Rechtsanwalt Alexander Grundmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Leipzig

Rechtstipps und Urteile

↑ Zurück zum Seitenanfang