Wenn man über das Recht des Internets spricht, fällt häufig der Begriff Internetrecht oder Onlinerecht, was man z.B. als Betreiber einer Website beachten muss. Daher ist zu klären, was Internetrecht überhaupt ist.
Ausgangspunkt ist, dass es kein eigenständiges Internetgesetz gibt, in dem alles rund ums Thema Internet geklärt ist. Damit gibt es nicht „das Internetrecht“. Das Internetrecht wird in seinen Grundregeln aus verschiedenen Gesetzen hergeleitet. Das Internetrecht wird aber auch bestimmt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Plattformen wie Facebook, aber auch andere Anbieter aufstellen. Auch die Reglungen der Registrare von Internetdomains, etwa der DENIC eG für die deutschen de.-Domains schaffen Internetrecht.
Hohe Bedeutung der Gerichte im Internetrecht
Da die gesetzlichen Regelungen nicht den konkreten Fall regeln, kommt es für konkrete Fragen und Streitfälle auf die Entscheidungen der Gerichte an. Die Bedeutung der Gericht ist im Internetrecht noch größer als in anderen Rechtsgebieten, da die Gerichte durch die schnellen technischen Entwicklungen hier häufig Neuland betreten (müssen). Neben den Entscheidungen der deutschen Gerichte (insbesondere der OLG und des BGH) sind die Entscheidungen des EuGH wichtig, da viele Gesetze im Internetbereich auf Vorgaben von Europäischen Richtlinien beruhen.
Wenn man sich also an einer Definition versuchen will, bedeutet Internetrecht: Alle Regelungen und Urteile, die das Verhalten und dies Spielregeln im Internet regeln. Was Internetrecht konkret beinhaltet ergibt sich daraus, was im Internet rechtlich zu regeln ist.
Was ist im Internet zu regeln?
Die wichtigsten Themen, die im Internetbereich zu regeln sind:
Domains und Namen im Internet
Für jeden Internetauftritt braucht man eine Adresse. Daher sind Fragen der Kennung zu klären. Hier geht es um die Regelungen zu Domains, aber auch die Regelungen für einen Nutzernamen bei Facebook.
Pflichtinformationen im Internet
Bei den Pflichtinformationen geht es vor allem um das Impressum, das auf jeder kommerziellen Internetseite und auch auf anderen geschäftlichen Internetauftritten, wie Facebook oder google+, aber auch in emails enthalten sein muss.
Inhalte im Internet
Zu regeln ist auch, welche Inhalte auf Interseiten stehen dürfen. Hier geht es vor allem um Fragen des Urheberrechts, aber auch um die Regelungen des Wettbewerbs im UWG.
Werbung und Marketing
Da jeder kommerzielle Auftritt im Internet der Werbung und dem Marketing dient, kommt es auf die Regelungen dazu, vor allem im UWG, aber auch in vielen Spezialgesetzen an.
E-Commerce
Für den Onlinehandel muss geklärt sein, wie im Internet Verträge zustandekommen und abgewickelt werden und auch welche Informationen gegeben werden müssen. Regelungen dazu finden sich vor allem im BGB und im EGBGB
Datenschutz im Internet
Der Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Hier sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, aber auch des Telemediengesetzes etwa für die Datenschutzerklärung zu beachten.
Haftung im Internet
Schließlich geht es auch um die Haftung, insbesondere für Inhalte auf Internetauftritten. Hier spielt z.B. die von den Gerichten geschaffene Störerhaftung für fremde Rechtsverletzungen eine große Rolle.
Dies ist ein erster Überblick zum Internetrecht. Hier sollen in Zukunft einzelne Fragen des Internetrechts vorgestellt werden.
Rechtstipps und Urteile