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5. September 2016 – Landgericht Berlin: Facebook muss 100.000 Euro Ordnungsgeld wegen rechtswidriger AGB zahlen

Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11.02.2016 (Az.: 16 O 551/10) muss das soziale Netzwerk Facebook 100.000 Euro Ordnungsgeld bezahlen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Facebook geklagt.

Nutzungsbedingungen von Facebook nach deutschem AGB-Recht teilweise unwirksam

Hintergrund und Vorgeschichte: Das Landgericht Berlin hatte bereits mit Urteil vom 06.03.2012 (Az.: 16 O 551/10) die Geschäftsbedingungen von Facebook für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil wurde durch das Kammergericht Berlin (Urteil vom 24.01.2014 (Az.: 5 U 42/12) bestätigt.

Unzulässige Werbung durch Freundefinder

Auch hier hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Facebook geklagt. In dem Verfahren ging es ursprünglich um den so genannten „Freundefinder“- E-Mail Dienst, mit welchem ein Facebook-Nutzer eine E-Mail an seine andere E-Mail Kontakte versenden konnte, mit der Aufforderung, sich ebenfalls bei Facebook anzumelden. Die Gerichte sahen darin eine unzulässige Werbemail.

Lizeneinräumung in AGB von Facebook auch unwirksam

In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass die “IP-Lizenz”, mit der Facebook die Rechte an den Fotos der Nutzer eingeräumt wird, gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Das Gericht untersagte die weitere Nutzung der Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist seit Oktober 2015 rechtskräftig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Facebook ändert Nutzungsbedingungen – nicht ausreichend

Trotz dieses Urteils hat Facebook seine Geschäftsbedingungen nur geringfügig geändert. Deshalb beantragte die Verbraucherzentrale Bundesverband die Festsetzung eines angemessenen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro gegen Facebook.

Diesem Antrag kam das Landgericht Berlin nach und setzte ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen Facebook fest. Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass Facebook durch die fortgesetzte Verwendung der Geschäftsbedingungen gegen die Unterlassungsverpflichtung aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin verstößt.

Das Gericht ist der Ansicht, dass Facebook nur den Wortlaut, jedoch nichts an der Kernaussage der Geschäftsbestimmungen geändert hat.

Das hohe Ordnungsgeld von 100.000 Euro erklärte das Gericht damit, dass die Sanktion auch für das wirtschaftlich starke Facebook spürbar sein muss.

Landgerichts Berlin, Beschluss vom 11.02.2016 (Az.: 16 O 551/10)

Facebook hatte angekündigt, die Entscheidung zu akzeptieren und das Ordnungsgeld zu bezahlen.

Fazit: Das deutsche AGB-Recht gilt auch für Facebook. Facebook kann seine Geschäftsbedingungen nicht rechtmäßig machen, indem einfach ein paar Worte geändert werden. Die Entscheidung zeigt, dass sich auch Internet -Riesen wie Facebook nicht über geltendes Recht hinwegsetzen können.

Ihr Ansprechpartner für Medienrecht und Onlinerecht:

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M., Leipzig

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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