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Popcorn-Time – illegale Tauschbörse – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

5. Januar 2015

Das relativ neue Filmportal „Popcorn Time“ erweckt den äußeren Eindruck, ein legales Video-Streaming-Portal zu sein. Es besticht durch Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit. Klickt man auf den Button „Anschauen“ startet der Film, was an andere Streaming Portale erinnert. Doch Achtung: nach der inneren Funktionsweise handelt es sich bei Popcorn Time um eine illegale Tauschbörse!

Streaming verletzt keine Urheberrechte

Durch reines Streaming werden nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Urheberrechte verletzt.Lange Zeit war umstritten, ob das Streaming als urheberrechtswidrige Vervielfältigungshandlung anzusehen ist. Noch Ende 2013 hatten zahlreiche Internetnutzer Abmahnung wegen Streaming von Filmen bei „RedTube“ erhalten, was bundesweit für Aufsehen sorgte.

Inzwischen ist die Rechtslage klar. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2014 (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 – C-360/13) entschieden:  Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet “(incl. Streaming, RAM, Caching)”, und dabei auch nicht ausdruckt oder herunterlädt, begeht keine Urheberrechtsverletzung.  Abmahnungen wegen Streaming sind damit rechtswidrig. (Siehe Blogbeitrag: Keine Urheberrechts-Abmahnung wegen Streaming )

Popcorn Time verletzt Urheberrechte

Popcorn Time unterscheidet sich technisch von typischen Streaming-Diensten, bei denen die Filme vom Server des Anbieters gestreamt werden. Bei Popcorn Time handelt es sich tatsächlich um nichts anderes als eine Tauschbörse im Gewand eines Streaming-Dienstes. Die Inhalte werden nicht nur abgerufen, sondern als Kopie im Hintergrund auf der Festplatte abgelegt und wiederum für andere zum illegalen Download bereitgestellt (Peer-to-Peer). Der Nutzer betreibt dann, möglicherweise ohne es zu wissen, illegales Filesharing. Anders als bei den meisten Tauschbörsen (Torrents) muss vorher kein Tauschbörsenprogramm installiert werden, da es in der abgerufenen Popcorn-Time-Datei mitenthalten ist. Lediglich beim ersten Start von Popcorn Time wird ein Hinweis auf die Funktionsweise über Torrents gegeben. Dies bleibt oftmals vom Nutzer unbemerkt.

Das Anbieten der sich auf der Festplatte befindenden urheberrechtlich geschützten Filme verletzt die Verwertungsrechte des Rechteinhabers und kann zu Abmahnungen führen. Es drohen Schadensersatz und Abmahnkosten.

Hände weg von Popcorn Time! Um keine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu bekommen, sollte man unbedingt die Finger von Tauschbörsen, so auch von Popcorn Time lassen und auf „echte“ Streaming-Dienste oder andere legale Angebote zurückgreifen. 

Rechtstipps und Urteile

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