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30. September 2016 – Was ist beim Veröffentlichen von Fotos auf Facebook zu beachten?

Rechtliche Probleme bei Fotos auf Facebook können sich nicht nur bei Ihren eigenen Fotos ergeben. Auch wenn Sie fremde Fotos auf Facebook benutzen, ist Vorsicht geboten.

Im Teil 1 des Artikels wurde ein Überblick darüber gegeben, was mit Ihren eigenen Fotos passiert, nachdem Sie sie bei Facebook veröffentlicht haben. Hier soll kurz erläutert werden, was Sie beachten müssen, wenn Sie fremde Fotos nutzen und auf Facebook verwenden möchten.

Machen Sie ein Foto öffentlich Zugänglich, wenn Sie es bei Facebook posten?

Problematisch kann es für Sie werden, wenn Sie fremde Fotos auf Facebook veröffentlichen, ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zu besitzen. Das ist in der Praxis schnell passiert: Beispielsweise findet man auf einer beliebigen Internetseite ein schönes Landschaftsfoto und verwendet dieses dann als Hintergrundbild.

Die Verwendung fremder Fotos im Internet verstößt aber grundsätzlich gegen das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19 a UrhG (Urhebergesetz).

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, verwenden Sie nur selbst gemachte Fotos, oder fragen Sie vorher den Rechteinhaber, ob Sie das Foto benutzen dürfen.

Mögliche Lösung über Privatssphäreeinstellungen von Facebook

Anders als bei der eigenen Website kann man bei Facebook jedoch einstellen, dass die Inhalte die auf der eigenen Pinnwand veröffentlicht sind, nur für Freunde angezeigt werden. Dann wäre es auch in Ordnung, Fotos von Dritten zu verwenden, denn dann können Sie sich auf das Recht auf Privatkopie, § 53 UrhG, berufen. Mehr dazu lesen Sie in Teil 1.

In wieweit die Zugänglichmachung auf Facebook jedoch noch im privaten Rahmen liegt, ist aber äußerst fraglich. Ein Facebook Nutzer kann hundert oder sogar weit mehr Freunde haben. Es ist auch nicht unüblich, mit Personen auf Facebook befreundet zu sein, mit welchen man im realen Leben keine engen sozialen Kontakte pflegt.

Da diese Frage bisher in der Rechtssprechung noch nicht entschieden wurde, ist also Vorsicht geboten, wenn man sich auf das Recht der Privatkopie bei der Veröffentlichung von Fotos auf Facebook berufen will

Vorsicht bei öffentlichen Profilen und Profilbildern bei Facebook

Das eben gesagte gilt aber nur dann, wenn der Nutzer seine Privatsphäreeinstellungen so gewählt hat, dass lediglich seine Freunde die geteilten Inhalte sehen können. Bei der Einstellung bei welcher auch Freunde von Freunden die Inhalte sehen können, werden schnell über tausend Nutzer erreicht, was nicht mehr im privaten Rahmen liegen dürfte.

Schließlich sind bei der Einstellung „Öffentlich“ alle Inhalte nicht mehr privat und unterfallen damit auch nicht der Privatkopie.

Eine weiter Ausnahme stellen die Profilbilder der Nutzer dar. Diese sind immer für jeden sichtbar und damit klar öffentlich.

Tipp: Dies bedeutet, dass Sie nie geschütztes Foto - also ein fremdes Foto ohne Zustimmung des Fotografen - als Profilbild verwenden dürfen.

Fremde Fotos auf meiner Pinnwand – hafte ich für Urheberrechtsverstöße Dritter?

Haftet man auch als Störer einer Urheberrechtsverletzung, wenn Dritte ein geschütztes Foto auf Ihrer Pinnwand posten? Diese Frage versetzte viele Facebook-Nutzer im Frühjahr 2012 in Panik. Zugrunde lag dem der so genannte „Gummientenfall“. Hier hatte ein Nutzer das geschützte Foto einer Gummiente auf die Facebookseite eines Unternehmens gestellt. Daraufhin erhielt der Betreiber dieser Seite eine Abmahnung. Im anschließenden Rechtsstreit verglichen sich die Parteien, weshalb keine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage vorliegt.

Man kann jedoch mit guten Gründen davon ausgehen, dass hier keine sogenannte Störerhaftung besteht. Bei der Pinnwand handelt es sich nicht um ein eigenes Angebot des Facebook-Nutzers, sondern sie wird automatisch zu jedem Profil bereitgestellt. Somit wäre noch eher Facebook als Störer in Haftung zu nehmen, als der jeweilige Nutzer.

Selbst wenn man dies anders sieht, wird eine Störerhaftung wohl erst dann begründet sein, wenn der Nutzer tatsächlich Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hat und sie trotzdem nicht löscht.

Fazit: Die rechtlichen Probleme welche sich im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos bei Facebook ergeben sind vielfältig. Einige Grundregeln sollten deshalb immer beachtet werden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie keine Fotos veröffentlichen, an denen Rechte anderer bestehen können.

 

Für Ihre Fragen im Urheberrecht und Onlinerecht:

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M., Leipzig

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

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