Rechtsblog

Die aktuellen Regelungen im E- Commerce beim Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen

Regelungen über Online-Verträge Verträge, die über das Internet angebahnt oder sogar komplett über das Internet abgewickelt werden, unterscheiden sich deutlich von „normalen“ Verträgen. Käufer und Verkäufer stehen sich nicht persönlich gegenüber und der Kunde kann die Ware auch nicht wie im Laden ansehen und prüfen. Wegen dieser Besonderheiten sind diese Onlineverträge aus Sicht des Gesetzgebers Mehr >

Vertragsstrafe 25.000 Euro – Vorsicht bei Abgabe der Unterlassungserklärung

17. Juni 2014 BGH: Eine Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung ist unter Kaufleuten nur dann unwirksam, wenn sie bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem Verstoß und den zukünftigen Gefahren steht. 25.000 Euro Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung Ausgangspunkt war eine Abmahnung, der eine vorformulierte Unterlassungserklärung beilag, die der Empfänger offenbar ohne anwaltliche Prüfung Mehr >

Keine Urheberrechts-Abmahnung wegen Streaming

10. Juni 2014 Der Gerichtshof der Europäischen Union schafft Klarheit für das Streaming und Caching im Urheberrecht. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 – C-360/13 Hintergrund: Urheberrecht ist zum großen Teil Europarecht Große Teile des Urheberrechts in der Europäischen Union sind durch Europarecht vorgegeben. Das gilt auch für das deutsche Urheberrechtsgesetz. Um eine einheitliche Rechtsentwicklung Mehr >

Die Änderungen im Urheberrecht durch das Gesetz zum Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) in der Praxis.

Die Auswirkungen der Änderungen im Urheberrechtsgesetz für Filesharing-Abmahnungen In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der letzten Bundesratswahl war das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Weg gebracht. Das Änderungsgesetz betrifft verschiedene Gesetze. Die wichtigsten Änderungen sind im Urheberrecht. Hier sollen die neuen Paragrafen die Geschäftemacherei mit Massenabmahnungen im Urheberrecht eindämmen. Das Gesetz ist am Mehr >

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